Ästhetik
Ästhetische Zahnheilkunde:
Bleichbehandlung (Bleaching):
Das "Bleaching" (dt. Bleichen) der Zähne
erlaubt auf eine bequeme Art und Weise
die Zähne aufzuhellen. Interne
Verfärbungen, die nicht durch die
professionelle Zahnreinigung entfernt
werden können, werden hier mit einem
Carbamid-Peroxid-Präparat oxidiert. Es
können Einzelzähne (z.B. nach einer
Wurzelbehandlung) intern und extern oder
auch ganze
Zahnreihen extern
aufgehellt werden.
Die behandelten Zähne dunkeln meist nach 3-4
Jahren nach. Das Bleichen kann aber beliebig
wiederholt werden. Irreversible Nebenwirkungen
sind bei adäquater Anwendung nicht zu
erwarten. Weitere Informationen über dieses
Thema können Sie im FAQ-Bereich nachlesen.
Ästhetische Zahnumformung mit Hilfe von Veneers:
Mit Veneers bezeichnet man Verblendschale aus Glaskeramik oder
seltener aus Kunststoff. Verblendschalen können bei Verfärbungen
den Zahn "maskieren". Ebenso ist es möglich
erworbene Defekte (z.B. durch Unfall, Karies)
oder genetisch bedingte Fehlbildungen (z.B..
Zapfenzahn, Schmelzhypoplasie) der Zähne
kosmetisch hochwertig zu behandeln. Der
Zahn wird bei einer Verneerversorgung im
Gegensatz zu einer Kronenversorgung nur
minimal verletzt.
Konservierende Versorgung mit Vollkeramik:
Die Versorgung mit vollkeramischen Kronen und Inlays erlaubt eine
hochwertige Restauration von Zahndefekten.
Die Abdrucknahme des vorbereiteten Zahnes
erfolgt durch konventionelle oder optische
Abdrücke. Nach dem Einkleben dieser
Versorgungsform sind optisch kaum
Unterschiede zu einem unbehandelten Zahn zu
erkennen (vgl. Abbildung). Es gibt allerdings
auch Kontraindikationen (Gegenanzeigen), wie
z.B.. Pressen oder Knirschen des Patienten.
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